Autoprüfung

Autoprüfung

Autoprüfung (Praktische Führerprüfung)

Während der (Autoprüfung) praktischen Prüfung beurteilt eine Expertin oder ein Experte, ob Sie fähig sind, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie sicher und unter Einhaltung der Verkehrsregeln zu führen. Aus Gründen der Sicherheit wird dringend empfohlen, bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer Fahrstunden zu nehmen.

Wie und wann anmelden

Wenn Sie sich fahrsicher fühlen, im Strassenverkehr genügend ausgebildet sind und die obligatorischen Kurse (Verkehrskunde etc.) absolviert haben, können Sie sich (oder ihr Fahrlehrer) für die praktische Führerprüfung anmelden.

Prüfungsanforderungen

Die praktische Führerprüfung muss in einem Fahrzeug der entsprechenden Fahrzeugkategorie abgelegt werden; dieses muss in einwandfreiem verkehrstauglichem Zustand sein, den Vorschriften entsprechen und mit einem L ausgestattet sein.

Ihr Fahrlehrer stellt das Fahrschulauto auch gerne zur Verfügung.

An die Prüfung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung)
  • Ihren Lernfahrausweis
  • Ihren Fahrausweis, falls Sie bereits andere Fahrzeugkategorien fahren dürfen
  • den Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug.

Bei bestandener Prüfung

Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie per Post den Führerausweis auf Probe im Kreditkartenformat (FAK).

Bei nicht bestandener Prüfung

Einmaliges Nichtbestehen

Eine nicht bestandene Führerprüfung können Sie gewöhnlich nach Ablauf eines Monats wiederholen. Informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Zweimaliges Nichtbestehen

Bestehen Sie die Führerprüfung ein zweites Mal nicht, so müssen Sie die Bescheinigung einer zugelassenen Fahrlehrerin oder eines zugelassenen Fahrlehrers vorweisen, die besagt, dass Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Dreimaliges Nichtbestehen

Bei dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Führerprüfung müssen Sie sich einem psychotechnischen Test oder einem verkehrspsychologischen Fahreignungstest unterziehen. Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons verweist Sie an die zuständige Stelle. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet die Verkehrszulassungsverordnung.

Viermaliges Nichtbestehen

Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons informiert Sie über die Konsequenzen, sollten Sie die Führerprüfung ein viertes Mal nicht bestehen.

Kosten

Kosten für die praktische Prüfung variieren von Kanton zu Kanton. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Informationen des Strassenverkehrsamtes des Kanton Zürich:

http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAlf/LFpraktPrf.html

 

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